Wandhydranten

Wandhydranten sind Feuerlösch-Schlauchanschlussleitungen an fest verlegten Löschwasserleitungen in Gebäuden.

Diese sind ein wichtiger Bestandteil des baulichen Brandschutzes und können von der Baubehörde vorgeschrieben werden.

 

Steigleitungen / Löschwasserleitungen

 

Steigleitungen sind nicht brennbare Rohrleitungen, die der Feuerwehr für den Transport von Löschwasser dienen, um schnellmöglich mit den Löschervorgang beginnen zu können.

Dabei wird unterschieden zwischen drei Löschwasserleitungen:

Steigleitung "nass"

sind Versorgungsleitungen, die bereits mit Wasser gefüllt, ständig unter Druck stehen und in erster Lineie der Selbsthilfe bei der Brandbekämpfung dienen.

Steigleitung "nass / trocken"

sind Rohrleitungen, welche wasserfrei bleiben und nur im Brandfall durch Fernbetätigung von Armaturen (Drucktaster beim Betätigen des Wandhydranten) mit Wasser aus dem Trinkwassernetz gefüllt werden.

Steigleitung "trocken"

sind Rohrleitungen, die ausschließlich von der Feuerwehr mit Löschwasser im Brandfall gefüllt und somit in Betrieb gesetzt werden.


Die Steigleitungen für Wandhydranten müssen nach DIN 1988-6 ausgelegt werden.

Der Druck an den Entnahmestellen muss bei einem Wasserdurchfluss von 100 l/min mindestens 0,3 MPa (3 bar) betragen. Der Höchstbetriebsdruck beträgt 0,7
MPa (7 bar). Die bereitzustellende Wassermenge muss für den gleichzeitigen Betrieb von mindestens drei Wandhydranten ausreichen (ca.18 cbm/h). Das Schlauchanschlussventil und der Brandmelder dürfen nicht höher als 1.400 mm ± 200 mm über dem Fußboden installiert sein.

Ist der geforderte Mindestdruck nicht zu realisieren, so ist nach Absprache mit dem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen bzw. dem Sanitärplaner eine Druckerhöhungsanlage nach DIN 1988-5 vorzusehen.

 

Dabei können wir Ihnen ein umfangreiches Sortiment an verschiedenen Ausführungen anbieten.


 

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