ADR-2019

ADR Auszug zum "Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 14 v. 19.07.2019"

Am 19.07.2019 erschien das Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 14, dazu sind folgende Feuerlöscher sind vorgeschrieben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die vorstehende Tabelle enthält die Mindestanforderung für tragbare Feuerlöscher für die

Brandklassen A, B und C, die für die Beförderungseinheiten gelten, die andere gefährliche Güter als die in Unterabschnitt 8.1.4.2 genannten befördern.

https://tes.bam.de/TES/Content/DE/Standardartikel/Regelwerke/Gefahrgut/gefahrgutvorschriften.html#doc47822bodyText3

 

Angaben ohne Gewähr.

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Kapitel 8 Vorschriften
ADR_2019_bgbl219014_Anlageband_77693.pdf
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