Fluchtwegpläne

Was sind Fluchtwegpläne?

 

Fluchtwegpläne dienen im Schadensfall dem raschen und sicheren Verlassen des Gebäudes. Insbesondere sollen alternative Fluchtwege aufgezeigt werden, wenn der Haupt-Fluchtweg blockiert ist.

 

Welche Arten von Fluchtwegplänen gibt es?

 • Fluchtwegpläne in Fluren oder vor Treppenhäusern

• Fluchtwegpläne in Hotel-, Kranken- oder Klassenzimmern

Für welche Objekte sind Fluchtwegpläne zu erstellen?

 

Fluchtwegpläne sind für alle Sonderbauten und ebenso für alle Bauten, die der Versammlungsstättenverordnung unterliegen zu erstellen.

 

Wer muss Fluchtwegpläne erstellen?

 

 

Die Erstellung der Fluchtwegpläne liegt, wenn Sie nicht behördlich gefordert sind, in der Eigenverantwortung des Betreibers.


Was muss in Fluchtwegplänen enthalten sein?

 

  • Das „Verhalten im Brandfall“ – ähnlich der Brandschutzordnung, Teil A
  • Ein Grundrissplan mit dem Standort
  • die möglichen Fluchtwege zu einem voraussichtlich sicheren Bereich
  • die Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschdecken, etc.)
  • die Alarmierungseinrichtungen
  • Erste Hilfe Material
  • Bei größeren Objekten einen Lageplan mit ausgewiesenem Sammelplatz

Welche Normen gibt es für Fluchtwegpläne?

 

Die Erstellung der Fluchtwegpläne richtet sich im Wesentlichen nach den jeweiligen Vorschriften, wie. z.B. der Arbeitsstättenverordnung und der DIN ISO 23601.


 

        BSC Brandschutz Pfeffer GmbH
        Schubertsr. 15
        78054 Villingen-Schwenningen

 

         Fon: +49 (0) 7720-99 44 367
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            Web:          www.bsc-vs.de



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