Brandschutz-Schulung

Wir bieten Brandschutzschulungen bei Ihnen vor Ort oder auch bei uns im Hause an, welche konkret auf Ihr Unternehmen zugeschnitten werden. Die praktische Feuerlöschübung findet mit einem modernen gasbetriebenen Feuerlöschtrainer statt. Folgende Übungen können durchgeführt werden: Papierkorbbrand, Flächenbrand, PC-Bildschirmbrand, Schaltschrank, Fettbrand und Spraydosenexplosion.

 

Der große Vorteil unserer Simulationsgeräte ist die realitätsnahe Darstellung der verschiedenen Brandklassen und Brandszenarien, sowie die absolute Rauchfreiheit.

 

Falsche Vorgehensweisen werden durch einprägsame Demonstrationen sichtbar gemacht und der Gebrauch verschiedener Löschhilfen wie Löschdecken, Feuerlöscher etc. trainiert.

  • Realistische Simulation der Brandklassen A, B, C und F
  • Sofort betriebsbereit, vor Ort bei Ihnen
  • Umweltfreundliches Propangas-System
  • Einsatz aller Löschmittel sowie Übung mit der Löschdecke
  • Kein anfallender Sondermüll
  • Keine zusätzliche Genehmigung durch Behörden
  • Keine Rauchentwicklung

 

Einleitung:

 

Grundlagen:

 

Der § 10 Abs.2 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) fordert vom Arbeitgeber/Unternehmer die Benennung von Mitarbeitern, die Aufgaben der Brandbekämpfung im Betrieb übernehmen. Beschäftigten, die der Arbeitgeber für Aufgaben der Brandbekämpfung benannt hat, sind Brandschutzhelfer. Anzahl, Ausrüstung und Ausbildung der Brandschutzhelfer muß in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden betrieblichen Gefahren stehen. Nach § 22 BGV A1/GUV-V A1 "Grundsätze der Prävention" und Punkt 6.2 der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" hat der Arbeitgeber/Unternehmer hierzu eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Hierbei sind grundsätzlich auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.

 

Einweisung in die betrieblichen Gegebenheiten:

 

Zusätzlich zur fachkundigen Unterweisung muss jeder Brandschutzhelfer auch mit den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten vertraut gemacht werden. Daher muss nach Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer eine Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich erfolgen. Werden in der Ausbildung keine betriebsspezifischen Kenntnisse vermittelt, obliegt deren nachträgliche Vermittlung dem Arbeitgeber. 

 

Personen, die die entsprechenden fachlichen und betrieblichen Kenntnisse zur Bekämpfung von Entstehungsbränden bereits erworben haben, z.B. aktive Feuerwehrleute mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung (Truppmann, Truppfrau), können nach Einweisung in jeweiligen betrieblichen Gefährdungen und ihren betrieblichen Zuständigkeitsbereich auch ohne zusätzliche Ausbildung als Brandschutzhelfer bestellt werden.

 

Qualifikation der Ausbilder:

 

Die Ausbildung der Brandschutzhelfer obliegt als betriebliche Unterweisungspflicht grundsätzlich dem Arbeitgeber. Sofern dieser nicht selbst über die notwendige Fachkenntnis verfügt, kann er Personen mit der Wahrnehmung dieser Unterweisungspflichten beauftragen ("Pflichtenübertragung") oder die Ausbildung an kompetente externe Anbieter, wie z.B. mit Feuerlöschgeräteherstellern, Fachbetrieben oder Feuerwehren, übertragen. Fachkundig ist, wer über eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit verfügt und sich regelmäßig im Bereich des Brandschutzes fortbildet. Hierzu zählen z.B. Personen mit Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz, qualifizierte Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit entsprechender Ausbildung im Brandschutz oder Mitglieder der Feuerwehr mit erfolgreichem Abschluss eines Lehrgangs zum „Gruppenführer“.

 

Fazit:

 

Mit der BGI/GUV-I 5182 "Brandschutzhelfer-Ausbildung und Befähigung" hat das Sachgebiet „Betrieblicher Brandschutz“ im Fachbereich „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ der DGUV eine praxisgerechte Arbeitshilfe zur Erfüllung der Anforderungen aus der ASR A2.2 veröffentlicht. Unter der fachlichen Beteiligung aller wichtigen Fachverbände im Brandschutz (vfdb, WFVD, VBBD, VdS und GDV) bei der Erarbeitung sowie die Unterstützung durch bvfa und bvbf, konnte eine gemeinsame Leitlinie erstellt werden, mit der viele Fragen zum Thema "Brandschutzhelfer" und zu deren theoretischer sowie praktischer Umsetzung beantwortet werden konnten.

 

Sie finden die BGI/GUV-I 5182 "Brandschutzhelfer-Ausbildung und Befähigung" online als PDF in der DGUV-Publikationsdatenbank unter http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-5182.pdf zum kostenfreien Download.

 

Quelle: http://www.vbbd.de/content/bgiguv-i-5182-brandschutzhelfer-ausbildung-und-befähigung

 

Haben Sie Fragen rund um eine Ausbildung Ihrer Mitarbeiter oder zu Brandschutzhelfern, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Sie erhalten dann ein unverbindliches Angebot von uns.

 

        BSC Brandschutz Pfeffer GmbH
        Schubertsr. 15
        78054 Villingen-Schwenningen

 

         Fon: +49 (0) 7720-99 44 367
         Fax: +49 (0) 7720-99 44 368

 

            E-Mail:      info@bsc-vs.de

            Web:          www.bsc-vs.de



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