Am 19.07.2019 erschien das Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 14, dazu sind folgende Feuerlöscher sind vorgeschrieben:
Die vorstehende Tabelle enthält die Mindestanforderung für tragbare Feuerlöscher für die
Brandklassen A, B und C, die für die Beförderungseinheiten gelten, die andere gefährliche Güter als die in Unterabschnitt 8.1.4.2 genannten befördern.
Angaben ohne Gewähr.